AOP und IGP in Südfrankreich: Herkunftsangaben verstehen
AOP und IGP begegnen Ihnen beim Essen und Trinken im Urlaub auf Etiketten und in Produktbeschreibungen. Beide Bezeichnungen verbinden ein Erzeugnis mit seiner geografischen Herkunft. Sie stehen aber nicht für dieselben Anforderungen. Wer regionale Lebensmittel auswählt, sollte deshalb den vollständigen geschützten Namen lesen und die Abkürzung nicht als allgemeines Geschmacksurteil verstehen.
AOP: alle Produktionsschritte im Gebiet
AOP steht für Appellation d’origine protégée, die geschützte Ursprungsbezeichnung. Nach der Erklärung des französischen Herkunftsinstituts INAO erfolgen sämtliche Produktionsschritte innerhalb desselben abgegrenzten geografischen Gebiets nach anerkanntem Wissen. Der Schutz bezieht sich auf den Namen und auf die im jeweiligen Pflichtenheft festgelegte Herstellung. Unabhängige Kontrollen gehören zu diesem System.
Für Ihre Auswahl ist daher nicht nur entscheidend, ob auf einer Packung ein Ortsname steht. Suchen Sie die genaue Produktbezeichnung und die dazugehörige Herkunftsangabe. Ein regional gestaltetes Etikett allein beantwortet die Frage nach einem geschützten Namen nicht. Wer Einzelheiten zur Erzeugung wissen möchte, findet sie im jeweiligen Pflichtenheft, nicht in einer für alle AOP-Produkte identischen Zutatenliste.
IGP: geografische Verbindung mit anderen Anforderungen
IGP bedeutet Indication géographique protégée, also geschützte geografische Angabe. Bei Lebensmitteln verbindet sie eine Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft mit einem bestimmten Gebiet. Nach der allgemeinen INAO-Erklärung muss mindestens ein Produktionsschritt dort stattfinden. Daraus folgt nicht, dass bei jedem IGP-Lebensmittel sämtliche Zutaten und alle Verarbeitungsschritte aus derselben Region stammen.
Für Wein gilt eine wichtige Besonderheit: Hier beschreibt INAO sämtliche Vorgänge von der Traubenernte bis zum Ende der Weinbereitung innerhalb des betreffenden geografischen Gebiets. Die allgemeine Kurzformel „mindestens ein Schritt“ reicht für diese Kategorie daher nicht aus. Der Überblick zu Landwein und IGP-Weinen hilft bei der Einordnung auf der Weinkarte. Spirituosen werden im INAO-System mit der geografischen Angabe IG beschrieben, nicht mit IGP.
AOC und AOP nicht verwechseln
AOC, Appellation d’origine contrôlée, ist die französische nationale Anerkennung auf dem Weg zur europäischen AOP. INAO erläutert, dass nur Wein die Angabe AOC nach der europäischen Registrierung weiterführen darf. Deshalb können Ihnen bei Wein beide Begriffe begegnen. Die Seite zu AOC- und AOP-Weinen ordnet diese Bezeichnungen für die weitere Auswahl ein.
Mit einer konkreten Frage einkaufen
Beginnen Sie am Marktstand oder im Geschäft mit dem Produkt, das Sie tatsächlich suchen. Lassen Sie sich die genaue Herkunftsbezeichnung zeigen und fragen Sie bei Interesse nach Erzeuger und Herstellungsweise. Ein Einstieg in eine einzelne regionale Spezialität ist etwa der Ratgeber zu Roquefort und seiner Herkunft. Eigenschaften dieses Käses lassen sich jedoch nicht auf andere geschützte Erzeugnisse übertragen.
Vergleichen Sie anschließend Ihre persönlichen Auswahlkriterien: Geschmack, vorgesehene Verwendung und die nachvollziehbare Herkunft des konkreten Produkts. Weder AOP noch IGP ersetzt die Zutatenliste oder beantwortet individuelle Ernährungsfragen. Die Angaben erklären einen Herkunftsschutz; welches Erzeugnis zu Ihrem Essen passt, bleibt eine eigene Entscheidung.