Vin de pays und IGP: Herkunft auf dem Weinetikett
„Vin de pays“ ist die traditionelle französische Bezeichnung für Landwein mit geografischer Herkunft. Heute begegnet auf Flaschen vor allem die geschützte geografische Angabe IGP, ausgeschrieben „Indication géographique protégée“. Entscheidend ist der konkrete geschützte Name, etwa Pays d’Oc. IGP ist eine geregelte Herkunftsangabe und keine allgemeine Bezeichnung für einfachen Tafelwein.
Trauben als Symbol für Landwein und IGP-Weine aus Südfrankreich
Foto: VoyageMedia für Südfrankreich-Netz.de
Herkunft mit eigenen Produktionsregeln
Für jede IGP legt ein Lastenheft, das „Cahier des charges“, das Gebiet und die Produktionsbedingungen fest. In Frankreich müssen die Trauben für IGP-Weine aus der jeweils festgelegten Zone stammen. Für die Weinbereitung kann das Lastenheft zusätzlich eine ausdrücklich definierte angrenzende Zone zulassen. Traubenherkunft, Kellerstandort und Anschrift des Abfüllers sollten deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Rebsorten, Erträge und analytische Anforderungen ergeben sich aus der einzelnen Spezifikation. Eine einzige Grenzwerttabelle für sämtliche französischen Landweine würde diese Unterschiede verdecken. Auch zwischen AOC beziehungsweise AOP und IGP geht es zunächst um unterschiedliche Herkunftsregelungen. Die Bezeichnung allein ersetzt keine persönliche Verkostung und sagt nicht, welcher Wein zum eigenen Geschmack passt.
Pays d’Oc als konkretes Beispiel
Die IGP Pays d’Oc umfasst nach dem im April 2025 veröffentlichten Lastenheft die Départements Aude, Gard, Hérault und Pyrénées-Orientales sowie sechs dort benannte Gemeinden der Lozère. Dieses Gebiet ist weder mit ganz Südfrankreich noch mit der heutigen Verwaltungsregion Occitanie gleichzusetzen. Die Weinregionen Südfrankreichs erschließen darüber hinaus zahlreiche andere Herkünfte.
Beim Pays d’Oc können Weiß-, Rosé- und Rotweine aus verschiedenen zugelassenen Rebsorten entstehen. Für die Angabe einer einzigen Rebsorte verlangt das Lastenheft mindestens 85 Prozent dieser Sorte; sie muss zu den dafür zugelassenen Hauptrebsorten gehören. Diese Zahl betrifft die Sortenangabe, nicht den französischen Grundsatz zur geografischen Traubenherkunft. Ein Rebsortenname wie Chardonnay oder Merlot beschreibt folglich eine andere Eigenschaft als der Herkunftsname Pays d’Oc.
Das Etikett sinnvoll lesen
Beim Vergleich zweier Flaschen lohnt es sich, Herkunft, Rebsorte, Jahrgang und Alkoholgehalt getrennt zu betrachten. Eine IGP ist auch kein Bio-Nachweis: Herkunftsschutz und biologische Erzeugung betreffen unterschiedliche Anforderungen. Weitere Tipps zum Weinkauf helfen, Preis und persönliche Vorlieben statt einer vermeintlich festen Rangliste der Bezeichnungen in den Mittelpunkt zu stellen.
Auf einer Reise machen Weinrouten in Südfrankreich die Landschaft hinter den Etiketten greifbar. Ein Besuch bei einem Weingut bietet Gelegenheit, nach der genauen Herkunft einer Cuvée und den verwendeten Sorten zu fragen. Verschiedene Herkunftsbezeichnungen können dabei nebeneinander im Sortiment stehen. Für eine gezielte Probe ist der vollständige Name auf der Flasche hilfreicher als die pauschale Bitte nach einem „Landwein aus dem Süden“.