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Tauchen im Schutzgebiet: Port-Cros und Porquerolles

In den marinen Kerngebieten von Port-Cros und Porquerolles ist Gerätetauchen nur mit Genehmigung erlaubt. Sie gilt für das laufende Kalenderjahr und verpflichtet zur Einhaltung des Tauchreglements. Für Ihren Tauchurlaub sind deshalb die örtliche Zulassung und die persönliche Tauchausbildung getrennt zu organisieren. Die Einordnung anderer Reviere bietet der Überblick zum Tauchen in Südfrankreich.

Genehmigung über CaPeL

Die Genehmigung ist kostenlos und gilt für die beiden Inselgebiete. Sie ist personengebunden und muss bei einer Kontrolle auf Papier oder digital vorgezeigt werden können. Das Verfahren betrifft sowohl individuell tauchende Personen als auch Tauchorganisationen. Auf dem CaPeL-Portal des Nationalparks gehören Registrierung und Unterzeichnung des jährlichen Tauchreglements zum Antrag. Die mobile Anwendung ermöglicht auch die Verwaltung und Meldung der Tauchgänge.

Vor dem ersten Tauchgang ist außerdem der Aufkleber, französisch „macaron“, abzuholen. Die Parkverwaltung nennt dafür ihre Informationshäuser auf Port-Cros und Porquerolles sowie am Fort du Pradeau. Dieser persönliche Vorbereitungsschritt gehört zeitlich vor die erste Ausfahrt. Wer mit einer Basis fährt, stimmt die Organisation bereits bei der Anmeldung ab; mögliche Ansprechpartner nennt die Auswahl der Tauchschulen und Tauchbasen.

Schutzgebiet und Tauchplatz unterscheiden

Das Reglement erfasst die marinen Kerngebiete des Nationalparks. Daraus folgt keine einheitliche Genehmigungsregel für die gesamte französische Mittelmeerküste. Ebenso ersetzt die Genehmigung keine passende Qualifikation für einen konkreten Tauchgang. Bei der Wahl zwischen einem Inselrevier und einem tiefen Wrack bleiben Ausbildung und Erfahrung entscheidend; die Tauchreviere und Wrackplätze haben unterschiedliche Anforderungen.

Die Bezeichnung „Charte“ findet sich noch in älteren Darstellungen. Seit 2016 haben die gemeinsamen Verpflichtungen den Rang eines Reglements für beide marinen Kerngebiete. Maßgeblich ist die jährliche Fassung, die bei der Anmeldung unterzeichnet wird. Die gemeldeten Tauchgänge helfen der Parkverwaltung, die Nutzung der Plätze räumlich und zeitlich zu erfassen und verschiedene Aktivitäten auf dem Meer aufeinander abzustimmen.

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Mit dem Boot den Meeresboden schonen

Verantwortungsvoller Meeresschutz beginnt schon vor dem Abtauchen. Für ein eigenes oder gechartertes Boot sind die örtlichen Anker- und Festmachbereiche entscheidend: Wo Festmachen an Bojen vorgeschrieben ist, gehört der Anker nicht auf den Grund. Wo Ankern erlaubt ist, nennt die Parkverwaltung Sandflächen als bodenschonende Wahl statt Posidonia-Seegraswiesen. Tauchbojen sind nicht als allgemeine Liegeplätze für Boote ohne Gerätetauchaktivität gedacht.

Meerestiere werden nicht gefüttert; Abfälle und Abwasser gehören nicht ins Meer. Auch Kraftstoff- und Ölverluste schädigen den Lebensraum. Solche Verhaltensregeln betreffen die gesamte Ausfahrt und nicht nur die Minuten unter Wasser. Wer einen Tauchtag mit einem Inselaufenthalt verbindet, findet bei Port-Cros die geografische Einordnung für den weiteren Besuch.