Sonnenschutz in Südfrankreich: Schatten, Kleidung und Sonnencreme
Beim Aufenthalt im Freien gehört der Schutz vor ultravioletter Strahlung zur Urlaubsplanung. Ein Sonnenbad lässt sich nicht durch eine feste Zahl von Minuten oder eine jährliche Höchstzahl als „gesund“ einstufen. Die französische Gesundheitsbehörde Santé publique France empfiehlt vor allem Schatten, schützende Kleidung und ergänzend Sonnencreme auf unbedeckter Haut.
Südfrankreich's Sonne lockt jedes Jahr Millionen Sonnenhungrige an die herrlichen südfranzösischen Mittelmeer-Strände
Foto: Immobilaria Aktion für VoyageMedia / Südfrankreich-Netz.de
Schatten und Kleidung zuerst
Für das französische Festland nennt die Behörde die Zeit zwischen 12 und 16 Uhr als Zeitraum, in dem Sonnenexposition vermieden werden soll. Ein Ausflug muss deshalb nicht in den sonnenreichsten Tagesstunden stattfinden. Eine Pause im Schatten oder eine Aktivität in Innenräumen lässt sich von vornherein in den Ablauf aufnehmen, statt erst bei geröteter Haut zu reagieren.
Bedeckende Kleidung, möglichst mit UV-Schutz, ein Hut mit breiter Krempe und eine Sonnenbrille mit UV-Filter gehören zu den empfohlenen Maßnahmen. Diese Schutzmittel ergänzen sich. Wer Kleidung und Kopfbedeckung bereits für den Weg zum Strand oder den Aufenthalt auf einer Terrasse bereitlegt, kann sie während des Tages leichter nutzen.
Sonnencreme ergänzt den Schutz
Santé publique France empfiehlt für unbedeckte Körperstellen ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 50 und Schutz gegen UVA und UVB. Die Anwendung soll alle zwei Stunden erneuert werden. Diese Empfehlung steht ausdrücklich zusätzlich zu Schatten und Kleidung. Sonnencreme ist damit kein Freibrief, die übrigen Schutzmaßnahmen wegzulassen oder den Aufenthalt in direkter Sonne beliebig zu verlängern.
Ein persönlicher Zeitplan zum „Vorbräunen“ ist keine Voraussetzung für den Urlaub. Ebenso wenig lässt sich eine sichere Sonnenzeit für alle Reisenden aus einer einzigen Minutenangabe ableiten. Für individuelle Fragen zur Haut oder zu einer Behandlung ist die eigene Praxis die passende Anlaufstelle; allgemeine Urlaubstipps ersetzen diese Einschätzung nicht.
Kinder und Urlaub am Wasser
Bei kleinen Kindern, besonders unter drei Jahren, verweist die Gesundheitsbehörde darauf, die Sonnenexposition so weit wie möglich zu begrenzen. Sonnenschutz gehört daher schon zur Vorbereitung eines gemeinsamen Strandtages und nicht erst zur Reaktion auf einen Sonnenbrand.
Am Wasser sind UV-Schutz und Sicherheit beim Baden getrennte Aufgaben. Die Gesundheitstipps vor der Reise ergänzen die persönliche Vorbereitung. Weitere Fragen zur Versorgung bündelt Gesundheit im Urlaub; bei akuten medizinischen Situationen sind die Notrufnummern in Frankreich maßgeblich.