Reise mit PKW
Südfrankreich-Urlaub Reise mit PKW und Wohnmobil
Neue Verkehrsvorschriften ab 01. Juli 2008 in Frankreich eingeführt
Wenn Sie Ihren Südfrankreich-Urlaub mit PKW und Wohnmobil machen möchten, beachten Sie bitte die neuen Verkehrsvorschriften ab 01. Juli 2008 in ganz Frankreich!
Die Verkehrsregeln gelten ohne Ausnahme auch für die Anreise, Durchreise, Transitreise und jede Art von urlaubsreisen in Frankreich im eigenen oder gemieteten in- oder ausländischen PKW oder Wohnmobil.
Seit dem 01.07.2008 sind Warnweste und Warndreieck im Fahrzeug in ganz Frankreich vorgeschrieben. Sind Warndreieck oder Warnweste (mindestens für den Fahrer!) nicht vorhanden, zahlt man ab sofort je fehlendem oder nicht einsatzbereitem Gegenstand 90 Euro Strafe – die Strafen sind wie auch im deutschen Bussgeldkatalog einheitlich.
Das Anlegen der Warnweste dient dem Prinzip „Gesehen werden“ und damit der Sicherheit der Autofahrer, wenn sie im Pannenfall am Strassenrand anhalten müssen.
Das Absichern einer Unfall- oder Pannenstelle ist in Frankreich ebenso vorgeschrieben. Auf Autobahnen (autoroute) in Frankreich ist das Aufstellen des mitgeführten Warndreiecks nicht erlaubt, weil der Fahrtwind vorbei fahrender Fahrzeuge das Dreieck auf die Fahrbahn wehen könnte.
Wenn Sie Ihre Reisekasse auf der Fahrt nach Südfrankreich zu Ihrem Urlaubsort in der Provence, im Languedoc-Roussillion oder an die Atlantikküste schonen wollen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für eine (intakte!) Ausstattung mit Weste und Warndreieck.
(In Frankreich heisst die ab sofort vorgeschriebene Ausstattung übrigens Pack sécurité automobile gilet + triangle de signalisation)
Bereits bestehende Verkehrsregeln in Frankreich
Die Unkenntnis von Verkehrsbestimmungen in Frankreich, wie Nationale Geschwindigkeitsbeschränkungen, Promillegrenzen und Zusatzvorschriften können im Urlaub ebenfalls für unangenehme Überraschungen beim Reisenden sorgen.
Hier die wichtigsten Strassenverkehrs-Regeln für Frankreich:
Geschwindigkeitsbegrenzungen (km/h)
Innerorts: 50
Außerorts: 90
Autobahn: 130
Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 130
Motorrad (Autobahn): 130
(bei regennasser Fahrbahn jeweil 10 km/h weniger, auf Autobahnen gilt 110 km/h – ausserdem die Fahrbahnanzeigen beachten!)
Alkohollimits, Sonderbestimmungen
Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,5
Abblendlicht bei Niederschlag, Schnee oder in Tunneln vorgeschrieben.
Falls nicht anders ausgeschildert, haben die Fahrzeuge, die in einen Kreisverkehr (Rond Point) einfahren, Vorfahrt (rechts vor links).
Straßenbahnen haben immer Vorfahrtsrecht.
Parkverbot bei gelber Markierung am Fahrbahnrand.
Bußgelder in Frankreich (EUR)
Erlaubte Blutalkoholkonzentration überschritten: bis 4500
20 km/h zu schnell gefahren: ab 100 (mehr als 20 km/h mind. 1000
Rote Ampel missachtet: ab 100
Überholverbot missachtet: ab 100
Falschparken: ab 35
Ohne Gurt /nicht angeschnallt 90
Verkehrs- und Hinweisschilder in Frankreich
Aire = Rastplatz
BIS = Nebenstrecke / Alternative Strecke
Centre Ville = Stadtmitte
Chaussée déformée = schlechter Fahrbahnzustand
Déviation = Umleitung
Interdiction de stationner = Halten/Parken verboten
Office de tourisme = Fremdenverkehrsamt
Passage interdit = Durchfahrt verboten
Ralentir = langsam fahren
Rappel = Erinnerung, Mahnung
Sortie = Ausfahrt
Toutes Directions = alle Richtungen
Travaux = Baustelle
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